
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kathrin Körber-Senekowitsch
Sprachaufnahmen
(Stand 2025)
1. Allgemein
Die jeweils vereinbarten Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung werden erst mit Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars erworben.
Alle Honorare verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich allfälliger Gebühren, weiterer Steuern und vereinbarter Auslagen. Die Sprecherin behält sich das Recht vor, Honorare von Zeit zu Zeit anzupassen.
Gelegte Rechnungen sind sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15. Tag Verzugszinsen von 1% per Monat fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Sprecherin nicht verpflichtet, die eigene Leistung zu erbringen, solange der Verzug andauert sowie dazu berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesbezüglich sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie durch anwaltliche Vertretung entstehende Kosten zu ersetzen.
2. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zustimmung des Sprechers einzuholen, falls er die Absicht hat, die Sprecherleistung (in ihrer ursprünglichen oder in einer veränderten Form) in einem anderen als dem vereinbarten Medium zu verwenden oder nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsfrist wieder- oder weiter zu verwenden.
Wird eine Sprecherleistung
a. nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums
b. in einer (gänzlich oder teilweise) modifizierten Form (neu zusammengestellt)
c. in anderen als in der Rechnung genannten Medien oder Ländern weiter verwertet, ist der
Sprecher vom Auftraggeber unverzüglich von Selbst zu verständigen.
In diesem Fall wird erneut ein Honorar für die Verwendung bzw. Verwertung der Sprecherleistung durch den Auftraggeber fällig. Der Sprecher ist berechtigt, ein Honorar gemäß dem jeweils zum Zeitpunkt der Weiterverwertung gültigen Tarif in Rechnung zu stellen, der Auftraggeber ist unverzüglich zur Begleichung verpflichtet.
3. Werbespots (Funk-, TV-, Kino- und Internet-Werbespots)
Bei Werbespots ist das Recht auf Verwendung bzw. Verwertung der Sprecherleistung auf ein Jahr, gerechnet ab Erstausstrahlungsdatum, begrenzt. Die Rechte werden ausschließlich für das in der Rechnung genannte Medium und Land, sowie für die vereinbarte Version in Bild und Ton erworben.
Die Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung bei Werbespots gelten, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich für sämtliche Sendeanstalten des jeweiligen Landes.
Wird der Zeitpunkt der Erstausstrahlung nicht genannt, gilt das Aufnahmedatum.
4. Sprecher-Honorare
4.1. Für die Höhe der einzelnen Sprecher-Honorare gilt, soweit nicht anders vereinbart, die jeweils aktuelle Preisliste des Sprecherverbandes VOICE, die jederzeit auf der Website des Sprecherverbandes abrufbar ist.
4.2. Die vom Sprecher gestellte Rechnung ist sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15. Tag Verzugszinsen von 1% per Monat fällig.
4.3. Für den Fall, dass ein Produktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, so wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 350,- € zur Zahlung fällig; es sei denn, der Auftraggeber sagt die Produktion mindestens 24 Stunden (werktags Mo.-Fr.) vor dem vereinbarten Termin, ab. Kann Kathrin Körber-Senekowitsch einen verabredeten Produktionstermin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt, deren Nachweis sie auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet sie nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.
4.4. Auch die Terminvereinbarung mit dem Aufnahmestudio gilt als Auftrag des Auftraggebers.
4.5. Von Kathrin Körber-Senekowitsch zu vertretende Fehler (z. B. Aussprachefehler) müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen kostenfrei durchgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen wird dem Auftraggeber bei Korrekturen ein Honorar von 50% des Auftragswertes für eine Neuaufnahme berechnet.
4.6. Muss ein Text nach Aufnahme aufgrund von Textänderungen neu aufgenommen werden, gilt dies als neu zu honorierende Aufnahme.
5. Werbelayouts (Funk-, TV-, Kino- und Online-Layouts)
Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layout-Stadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ausgestrahlt oder im Internet ausgeliefert oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z. B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung – oder teilweisen Nutzung – ist zusätzlich ein Verwertungshonorar fällig. Für die jeweiligen Layouts und/oder Verwertungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Definitionen & Konditionen der VOICE-Gagenliste.
6. Exklusivität
Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z. B. keine andere Werbung für einen bestimmten Zeitraum) oder Teilexklusivität (z. B. keine andere Lebensmittelwerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch im Einzelfall und gegen ein auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die (Teil-)Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Textform.
7. Fernseh- und Hörfunkbeiträge
Es gelten nicht automatisch die AGB der Rundfunk- und Fernsehanstalten. Maßgeblich ist die Individualabrede der Parteien. Sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß.
8. Weitergabe an Dritte und Nutzung für KI
Ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, ist in Bezug auf alle Sprecherleistungen, inklusive Werbespots (gänzlich oder teilweise),
a. deren Verwendung, Verwertung und Nutzung im Zusammenhang mit Systemen der künstlichen Intelligenz (KI), unabhängig von der eingesetzten Technologie, insbesondere aber nicht beschränkt auf Trainingszwecke, Synthetisierung von Stimmen oder künstliche Erstellung neuer Stimmen; sowie
b. deren Weitergabe und Übertragung, entgeltlich oder unentgeltlich, unabhängig von dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, an Dritte.
9. Haftung
Kathrin Körber-Senekowitsch haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.
10. Geltung der AGB
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter kommen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Sprecher zur Anwendung.
Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber dem Vertragsabschluss seine eigenen Geschäftsbedingungen zu Grunde legt, selbst wenn der Sprecher diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.
11. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Kathrin Körber-Senekowitsch.
12. Schlussbestimmung
Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die AGB orientieren sich aufgrund der Mitgliedschaft an den branchenüblichen Empfehlungen des österreichischen Sprecherverbandes VOICE (https://www.sprecherverband.at/de)